Warum das BFSG für Unternehmen jetzt relevant wird
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und bringt damit eine tiefgreifende Veränderung für viele Unternehmen im deutschsprachigen Raum: Erstmals wird digitale Barrierefreiheit auch im B2C-Bereich gesetzlich vorgeschrieben.
Bislang galten entsprechende Anforderungen vor allem für öffentliche Stellen (z. B. nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, BGG). Doch das BFSG erweitert den Geltungsbereich deutlich: Websites, Apps, Online-Shops und andere digitale Services, die sich an Verbraucher:innen richten, müssen künftig barrierefrei gestaltet sein – und zwar so, dass sie auch von Menschen mit Seh-, Hör-, kognitiven oder motorischen Einschränkungen ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Das Ziel: Der gleichberechtigte Zugang zum digitalen Alltag – vom Onlinebanking über Reisebuchungen bis hin zu alltäglichen Informations- und Kaufprozessen. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur rechtliche Pflichten, sondern auch neue Chancen: Digitale Barrierefreiheit verbessert die Usability für alle, stärkt das Markenimage – und eröffnet den Zugang zu einer oft unterschätzten Zielgruppe mit hoher Kaufkraft.
Rechtlicher Rahmen: Was das BFSG regelt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen, wenn sie sich an Verbraucher:innen richten.
Was ist neu?
- Bisher galt Barrierefreiheit vor allem für öffentliche Stellen
- Mit dem BFSG werden auch private B2C-Unternehmen in die Pflicht genommen
- Ziel: einheitliche EU-weite Standards für digitale Teilhabe
Was muss erfüllt sein?
- Orientierung an der EU-Norm EN 301 549 (Web: WCAG 2.1 AA)
- Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung auf der Website (§ 12 BFSG)
Was droht bei Verstößen gegen das BFSG?
- Bußgelder bis 100.000 €
- Behördliche Untersagung der Dienstleistung
- Abmahnungen durch Wettbewerber
Das BFSG bringt damit klare Anforderungen und echte Konsequenzen. Unternehmen sollten spätestens jetzt prüfen, ob sie betroffen sind.
Kostenloser Quick-Check: Wie barrierefrei ist eure Website?
Um den Richtlinien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), die ab dem 28. Juni 2025 gelten, voll und ganz zu entsprechen, bieten wir euch unseren kostenlosen Quick-Check an. Wir prüfen grundlegende Aspekte eurer Website – damit ihr ganz genau wisst, wo ihr steht.
Wen betrifft das BFSG konkret?
Das BFSG betrifft alle Unternehmen mit digitalen Angeboten für Verbraucher:innen, bei denen der Zugang ohne Barrieren möglich sein muss. Besonders relevant ist das Gesetz für:
- Online-Shops und E-Commerce-Portale
- Banken, Versicherungen, Verkehrsunternehmen
- Informationswebsites mit Formularen, Buchungssystemen oder Kundenkonten
Nicht betroffen sind:
- Reine B2B-Angebote
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Umsatz (sofern keine Endkund:innen angesprochen werden)
Damit ist klar: Wer im digitalen Raum aktiv ist und mit Endkund:innen kommuniziert, sollte sich jetzt auf die BFSG-Anforderungen vorbereiten.
Empfehlung: Prüfen Sie genau, ob Ihre Angebote betroffen sind. Angebote, die sich etwa primär an Unternehmenskunden richten, könnten unter Umständen dennoch unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen.
Wo Barrierefreiheit jetzt Pflicht wird: betroffene Bereiche
1) Unternehmenswebsites
Barrierefreiheit auf Websites ist der vielleicht bekannteste – aber nicht der einzige – betroffene Bereich. Die Informationsangebote müssen hier klar strukturiert und ohne Barrieren nutzbar sein – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
- Tastaturbedienbarkeit: Alle Inhalte und Menüs müssen vollständig ohne Maus nutzbar sein.
- Farbkontraste: Texte und Bedienelemente benötigen ausreichend Kontrast, um gut lesbar zu sein.
- Alternativtexte: Bilder müssen mit beschreibenden Alt-Texten versehen werden.
- Klare Sprache: Inhalte sollten einfach, verständlich und gut gegliedert sein.
Empfehlung: Wer ein leistungsstarkes CMS sucht, das Barrierefreiheit nativ unterstützt, ist mit TYPO3 gut beraten. Das System bringt viele barrierefreie Standards bereits mit – u. a. semantisches HTML, Tastaturbedienung und klare Redaktions-Workflows. Mit passenden Extensions lässt sich die Barrierefreiheit zusätzlich gezielt ausbauen.
2) E-Commerce & Online-Shops
Online-Shops sind besonders betroffen, weil hier viele Interaktionen stattfinden – vom Produkt bis zur Bezahlung.
- Screenreader-Kompatibilität: Produktinformationen müssen korrekt vorgelesen werden können.
- Formularbedienung: Bestell- und Kontaktformulare brauchen beschriftete Felder und sinnvolle Tab-Reihenfolgen.
- Barrierefreie Navigation: Alle Shopfunktionen müssen logisch und ohne Barrieren erreichbar sein.
- Zugänglicher Checkout: Der Kaufprozess darf keine Hürden für assistive Technologien enthalten.
3) Mobile Apps & digitale Dienstleistungen
Auch Apps unterliegen den BFSG-Vorgaben – sie müssen dieselben Standards erfüllen wie Websites.
- Sprachausgabe-Unterstützung: Inhalte müssen von VoiceOver, TalkBack & Co. korrekt erkannt werden.
- Touch-Ziele: Buttons und Eingabefelder müssen ausreichend groß und gut erreichbar sein.
- Medienzugänglichkeit: Videos brauchen Untertitel, Audios ggf. Transkripte oder Alternativen.
- Klar strukturierte Navigation: Nutzer:innen dürfen sich nicht durch verschachtelte Menüs kämpfen müssen.
Ein konzeptionell durchdachtes und hochwertiges UX / UI Design macht hier den Unterschied: Es berücksichtigt nicht nur die Vorgaben der Barrierefreiheit, sondern verbessert auch die Benutzerfreundlichkeit und letztendlich die Sichtbarkeit eurer mobilen Angebote.
4) Kundenservice & Kommunikation
Alle Kommunikationskanäle mit Endkund:innen müssen barrierefrei gestaltet sein – vom Kontaktformular bis zur Hotline.
- Barrierefreie Formulare: Felder, Labels und Fehlermeldungen müssen zugänglich gestaltet sein.
- Zugängliche Chats: Chatfunktionen sollten mit der Tastatur bedienbar und screenreaderfreundlich sein.
- Inklusive Hotlines: Automatisierte Ansagen sollten klar strukturiert und barrierearm sein.
- Feedback-Möglichkeiten: Nutzer:innen müssen Barrieren melden können – gesetzlich vorgeschrieben.
5) PDF-Dokumente & digitale Inhalte
Auch Dokumente im Downloadbereich müssen barrierefrei sein: Viele Unternehmen übersehen diesen Teilbereich und gehen damit Risiken ein.
- Tag-Struktur: PDFs müssen korrekt ausgezeichnete Überschriften, Listen und Tabellen enthalten.
- Lesereihenfolge: Inhalte müssen in logischer Reihenfolge für Screenreader erfassbar sein.
- Formularfunktionalität: Interaktive Felder wie Formulare müssen beschriftet und nutzbar sein.
- Barrierefreie Dateibenennung: Sprechende Dateinamen erleichtern auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen die Nutzung.
Muss eure Website barrierefrei sein?
Unser BFSG Fact Sheet beantwortet all eure Fragen rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), wen das betrifft, und wie ihr herausfindet, ob eure Website bereits barrierefrei ist.
Checkliste: Was Unternehmen jetzt tun sollten
Prüfen, ob das eigene Angebot unter das BFSG fällt: Ob Website, App oder Shop – prüfen Sie, ob Ihre digitalen Angebote in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. B2C-Angebote sind in der Regel betroffen, B2B-Angebote und Kleinstunternehmen in vielen Fällen nicht.
Accessibility-Audit durchführen (z. B. mit WAVE, Lighthouse, BITV-Test): Erste Barrieren lassen sich mit kostenlosen Tools identifizieren. Für eine fundierte Bewertung lohnt sich zusätzlich ein manueller Test – idealerweise mit Einbezug echter Nutzer:innen mit Einschränkungen.
Barrierefreiheit in Webdesign & Entwicklung verankern: Accessibility beginnt im UX/UI-Design. Ein durchdachtes Interface-Design mit logischen Abläufen, klarer visueller Hierarchie und ausreichend Kontrast sorgt dafür, dass alle Nutzer:innen – mit oder ohne Einschränkungen – sich schnell zurechtfinden. Accessibility ist damit kein Zusatz, sondern fester Bestandteil guter UX. Stellen Sie sicher, dass Barrierefreiheit nicht erst am Ende „drübergestülpt“, sondern von Anfang an mitgedacht wird – in Wireframes, Komponenten und Code.
Bestehende Inhalte nach WCAG aufarbeiten (Texte, Bilder, PDFs): Oft bestehen schon viele Inhalte – aber nicht barrierefrei. Überarbeiten Sie Texte (z. B. klare Sprache, Überschriftenstruktur), ergänzen Sie Alt-Texte und prüfen Sie PDFs auf Tagging und Lesbarkeit.
Barrierefreiheitserklärung vorbereiten und veröffentlichen: Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte auf jeder Website leicht auffindbar sein. Sie gibt Auskunft über den aktuellen Stand, etwaige bekannte Barrieren und ermöglicht Nutzer:innen Feedback.
Interne Zuständigkeiten und Prozesse definieren: Barrierefreiheit ist kein Einmalprojekt. Benennen Sie Verantwortliche, legen Sie Workflows für die Prüfung neuer Inhalte fest und schulen Sie Redakteur:innen, Designer:innen und Entwickler:innen regelmäßig.
Content Management und Online-Marketing anpassen: Auch in SEO-Strategien, Social Ads oder Newsletter-Kampagnen sollte Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht werden: Alt-Attribute in Bildern, Transkripte für Videos, klare Sprache in Landingpages – das verbessert nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die Performance.
Ausblick: Vorteile des BFSG über die Pflicht hinaus
Barrierefreiheit ist mehr als eine störende rechtliche Vorgabe: Sie verbessert nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die Usability, SEO und GEO. Klare Strukturen, beschriftete Elemente und verständliche Inhalte helfen nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern auch Google sowie KI-Suchmaschinen – und sorgen für längere Verweildauer und höhere Conversion.
Wer frühzeitig handelt, erschließt neue Zielgruppen, stärkt das eigene Image und schützt sich vor rechtlichen Risiken. Unternehmen, die jetzt barrierefrei gestalten, verschaffen sich einen echten Wettbewerbsvorteil – nicht nur gegenüber Mitbewerbern, sondern auch in der Wahrnehmung von Kund:innen, Partnern und Bewerber:innen.
Fazit: Wer jetzt handelt, ist klar im Vorteil
Mit dem BFSG wird digitale Barrierefreiheit in Deutschland zur gesetzlichen Pflicht – und zwar nicht nur für Behörden, sondern erstmals auch für viele privatwirtschaftliche Unternehmen im B2C-Bereich. Wer Websites, Apps oder E-Commerce-Angebote betreibt, muss bis Juni 2025 sicherstellen, dass diese barrierefrei zugänglich sind. Die Anforderungen sind konkret, messbar – und werden künftig kontrolliert. Gleichzeitig bringt das Gesetz längst überfällige Standards auf den Weg, die allen Nutzer:innen zugutekommen.
Barrierefreiheit ist kein Nischenthema mehr. Sie verbessert die Nutzererfahrung, stärkt das SEO-Ranking, erweitert die Zielgruppe und schützt vor rechtlichen und finanziellen Risiken. Unternehmen, die frühzeitig handeln, vermeiden nicht nur Aufwand kurz vor Fristende, sondern sichern sich auch einen strategischen Vorteil gegenüber zögernden Mitbewerbern.
Unsere Empfehlung: Prüft jetzt, ob euer Angebot unter das BFSG fällt. Führt erste Tests durch, definiert Zuständigkeiten und setzt Accessibility systematisch in Design, Entwicklung und Redaktion um. Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand – sondern kluge, zukunftssichere Gestaltung.
Braucht ihr Hilfe dabei, möchtet ihr einen individuellen Barrierefreiheits-Check durchführen oder eure Prozesse kurz- und langfristig barrierefrei aufstellen? Dann lasst uns reden! Jetzt Kontakt aufnehmen.
FAQ
Was ist das BFSG und ab wann gilt es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen. Es setzt den EU-weiten European Accessibility Act in deutsches Recht um.
Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die digitale Angebote für Verbraucher:innen bereitstellen – z. B. Websites, Apps oder Shops. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
Digitale Angebote müssen den Standards der Norm EN 301 549 entsprechen – für Websites und Apps bedeutet das konkret: WCAG 2.1 Level AA. Dazu gehört u. a. Tastaturbedienbarkeit, Textalternativen und verständliche Struktur.
Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?
Bei fehlender Barrierefreiheit drohen Bußgelder bis zu 100.000 €, behördliche Untersagung der Dienstleistung und Abmahnungen durch Wettbewerber. Zusätzlich besteht ein hohes Reputationsrisiko für Unternehmen, die nicht handeln.
Wie prüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?
Tools wie Google Lighthouse, der BITV-Test oder das WAVE-Plugin helfen, Schwachstellen in puncto Barrierefreiheit zu identifizieren. Auch externe Audits durch spezialisierte Agenturen sind sinnvoll.