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UX/UI Design

Barrierefreiheit auf Websites: ab 2025: Ein Leitfaden zu Gesetzen, Überprüfungen und Wichtigkeit

In diesem Blogbeitrag tauchen wir in das Thema Barrierefreiheit von Websites ein. Von gesetzlichen Vorschriften über Überprüfungsmethoden bis hin zu deren Bedeutung, decken wir alle Aspekte ab, die für die Erstellung und Wartung einer zugänglichen Online-Präsenz entscheidend sind.
Alexander Pelz

Wann gilt eine Website als barrierefrei?

Im digitalen Raum steht Barrierefreiheit nicht nur für Inklusion und Zugänglichkeit, sondern auch für eine umfassende Nutzererfahrung, die keinen ausschließt. Von neuen rechtlichen Anforderungen ab 2025 (BITV 2.0) bis hin zu technischen Prüfverfahren, in diesem Beitrag beleuchten wir, was Barrierefreiheit für Websites bedeutet, warum sie unerlässlich ist und wie sie effektiv umgesetzt und überwacht werden kann.

In Deutschland legt eine Reihe von Gesetzen und Normen fest, wann eine Website als barrierefrei gilt. Erfüllt eine Website diese Kriterien gilt sie als barrierefrei.

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) regelt den rechtlichen Rahmen.
  • Die BITV 2.0 konkretisiert gesetzlicher Anforderungen in verbindliche Vorgaben, diese müssen für eine barrierefreie Website erfüllt sein.
  • Des Weiteren legt die Norm EN 301 549 technische oder qualitative Standards fest und referenziert auf den internationalen Standard Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1.

BITV 2.0 Gesetz ab 2025: Verpflichtung für Onlineshops, Produkte und Dienstleitungen.

Diese Regelwerke waren bisher nur für Behörden und staatlich finanzierte Websites und Apps bindend.
Ab dem 28. Juni 2025 ist die BITV 2.0 auch für Produkte und Dienstleistungen wie Onlineshops verpflichtend.

Die Kontrolle der Einhaltung des BFSG erfolgt durch die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Verstöße ziehen Aufforderungen zur Stellungnahme oder Mängelbehebung nach sich.

Überprüfungen können durch Verbände oder Verbraucher:innen initiiert werden, wobei Verbandsklagen möglich sind. Bei Nichteinhaltung drohen Angebotsverbote, Bußgelder bis zu 100.000 Euro, zivilrechtliche Ansprüche durch Käufer:innen, sowie die Möglichkeit für Mitbewerber:innen, gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen.

Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen, sofern sie nicht in ihrem Hauptgeschäftsfeld kritische Dienste anbieten. Bei Nichteinhaltung drohen Maßnahmen wie Bußgelder. Spezifische Anforderungen und Richtlinien für die Umsetzung der Barrierefreiheit auf Websites sind im folgenden Dokument beschrieben.

Quelle: Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (PDF)

Quelle: Gesetzliche Pflichten zur Barrierefreiheit

Wie überprüft man Websites Barrierefreiheit?

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgt vorrangig durch den BITV-Test, ein standardisiertes Verfahren, das von qualifizierten Agenturen des BITV-Prüfverbunds durchgeführt wird.

  • Der Test umfasst 98 Prüfschritte.
  • Prüfung einer repräsentativen Auswahl von 3-10 Seiten einer Website, je nach deren Komplexität.
  • Ein offizielles Siegel bestätigt die Konformität mit den BITV-Standards.

Screenshot des BITV 2.0 -Selbsttests zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Webseiten.
Screenshot des BITV-Selbsttests

Für Websitebetreiber, die ihre Webseiten selbst auf Barrierefreiheit prüfen möchten, steht der BITV-Selbsttest zur Verfügung. Dieses Webportal ermöglicht es, Selbstbewertungen durchzuführen und zu dokumentieren.

Test zur BITV 2.0: Preise und Verfahren

Selbsttest zur BITV 2.0: Selbstbewertung

Warum ist Website Barrierefreiheit wichtig?

  • Barrierefreiheit auf Webseiten ist für etwa 10% der Bevölkerung unerlässlich, da 7,5 Millionen Menschen in Deutschland eine anerkannte Schwerbehinderung haben und das Internet überdurchschnittlich intensiv nutzen.
  • Für weitere 30% der Bevölkerung, zu denen Menschen mit Sehschwäche oder motorischen Einschränkungen gehören, ist Webseiten Barrierefreiheit notwendig.
  • Und für 100% der Nutzer:innen ist sie hilfreich, denn Webseiten Barrierefreiheit bedeutet leichtere Nutzung und Suchmaschinenfreundlichkeit.
Eigene Darstellungsmatrix möglicher Barrieredimensionen für die Barrierefreiheit von Webseiten
Eigene Darstellungsmatrix möglicher Barrieredimensionen

Grundlegende Prinzipien von Website Barrierefreiheit

Die Prinzipien der Website Barrierefreiheit stellen sicher, dass Webseiten so gestaltet sind, dass alle Menschen, unabhängig von ihren physischen oder technischen Möglichkeiten, Zugang zu Informationen und Funktionen haben.

  1. Wahrnehmbarkeit: Benutzer:innen müssen alle Informationen und Bedienelemente auf einer Webseite leicht erkennen können. Das bedeutet, für visuelle Inhalte wie Bilder sollte es alternative Beschreibungen geben. Zudem ist wichtig, dass beim Ändern der Darstellungsweise, wie beim Vergrößern des Textes, keine Informationen verloren gehen.
  2. Bedienbarkeit: Bedienelemente müssen einfach und intuitiv nutzbar sein, inklusive vollständiger Tastaturzugänglichkeit und der Bereitstellung von Orientierungs- und Navigationshilfen.
  3. Verständlichkeit: Inhalte und Bedienung müssen für alle Nutzer:innen klar sein. Texte sollten etwa leicht lesbar und Website vorhersehbar gestaltet sein.
  4. Robustheit: Webinhalte sollten so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzer:innen, einschließlich solchen mit besonderen technischen Hilfsmitteln, problemlos verwendet werden können. Dies umfasst die Unterstützung von Vergrößerung oder Hochkontrast-Modus.

Besonderheiten bei einem barrierefreien Website-Projekt

Die Erstellung und Pflege einer barrierefreien Website erfordert eine enge und bewusste Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Im Unterschied zu normalen Webprojekten müssen hier Entwickler:innen, Designer:innen, Betreiber:innen und Content-Verantwortliche von Beginn an gemeinsame Standards und Richtlinien für Website Barrierefreiheit verstehen und anwenden. Nur wenn alle Beteiligten ihren Teil beitragen, kann eine barrierefreie Website erfolgreich realisiert und gepflegt werden.

Dies schließt Schulungen, die Planung von BITV 2.0-Tests, Korrekturschleifen ein und einen kontinuierlichen Austausch ein. Besonders wichtig ist die Einbindung von Experten für Website Barrierefreiheit, gegebenenfalls den Einbezug von Nutzer:innen mit Behinderungen in den Entwicklungsprozess, um direktes Feedback zu sammeln und umzusetzen.

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Alexander Pelz
Senior UX Designer
Alexander Pelz ist UX-Designer mit über 10 Jahren Erfahrung im Bereich User Experience, Interface- und Interaction Design. Er legt besonderen Wert auf Barrierefreiheit, Designsysteme und Usability.
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