Im digitalen Raum steht Barrierefreiheit nicht nur für Inklusion und Zugänglichkeit, sondern auch für eine umfassende Nutzererfahrung, die keinen ausschließt. Von neuen rechtlichen Anforderungen ab 2025 (BITV 2.0) bis hin zu technischen Prüfverfahren, in diesem Beitrag beleuchten wir, was Barrierefreiheit für Websites bedeutet, warum sie unerlässlich ist und wie sie effektiv umgesetzt und überwacht werden kann.
In Deutschland legt eine Reihe von Gesetzen und Normen fest, wann eine Website als barrierefrei gilt. Erfüllt eine Website diese Kriterien gilt sie als barrierefrei.
Diese Regelwerke waren bisher nur für Behörden und staatlich finanzierte Websites und Apps bindend.
Ab dem 28. Juni 2025 ist die BITV 2.0 auch für Produkte und Dienstleistungen wie Onlineshops verpflichtend.
Die Kontrolle der Einhaltung des BFSG erfolgt durch die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Verstöße ziehen Aufforderungen zur Stellungnahme oder Mängelbehebung nach sich.
Überprüfungen können durch Verbände oder Verbraucher:innen initiiert werden, wobei Verbandsklagen möglich sind. Bei Nichteinhaltung drohen Angebotsverbote, Bußgelder bis zu 100.000 Euro, zivilrechtliche Ansprüche durch Käufer:innen, sowie die Möglichkeit für Mitbewerber:innen, gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen.
Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen, sofern sie nicht in ihrem Hauptgeschäftsfeld kritische Dienste anbieten. Bei Nichteinhaltung drohen Maßnahmen wie Bußgelder. Spezifische Anforderungen und Richtlinien für die Umsetzung der Barrierefreiheit auf Websites sind im folgenden Dokument beschrieben.
Quelle: Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (PDF)
Quelle: Gesetzliche Pflichten zur Barrierefreiheit
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgt vorrangig durch den BITV-Test, ein standardisiertes Verfahren, das von qualifizierten Agenturen des BITV-Prüfverbunds durchgeführt wird.
Für Websitebetreiber, die ihre Webseiten selbst auf Barrierefreiheit prüfen möchten, steht der BITV-Selbsttest zur Verfügung. Dieses Webportal ermöglicht es, Selbstbewertungen durchzuführen und zu dokumentieren.
Test zur BITV 2.0: Preise und Verfahren
Selbsttest zur BITV 2.0: Selbstbewertung
Die Prinzipien der Website Barrierefreiheit stellen sicher, dass Webseiten so gestaltet sind, dass alle Menschen, unabhängig von ihren physischen oder technischen Möglichkeiten, Zugang zu Informationen und Funktionen haben.
Die Erstellung und Pflege einer barrierefreien Website erfordert eine enge und bewusste Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Im Unterschied zu normalen Webprojekten müssen hier Entwickler:innen, Designer:innen, Betreiber:innen und Content-Verantwortliche von Beginn an gemeinsame Standards und Richtlinien für Website Barrierefreiheit verstehen und anwenden. Nur wenn alle Beteiligten ihren Teil beitragen, kann eine barrierefreie Website erfolgreich realisiert und gepflegt werden.
Dies schließt Schulungen, die Planung von BITV 2.0-Tests, Korrekturschleifen ein und einen kontinuierlichen Austausch ein. Besonders wichtig ist die Einbindung von Experten für Website Barrierefreiheit, gegebenenfalls den Einbezug von Nutzer:innen mit Behinderungen in den Entwicklungsprozess, um direktes Feedback zu sammeln und umzusetzen.