Vor dem Landgericht Frankfurt klagte eine Person mit nonbinärer Geschlechtsidentifikation, da ihr beim Fahrkartenkauf nur die Optionen „Mann“ und „Frau“ angeboten wurden. Das Gericht gab der Klage in Teilen statt und stellte eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klagenden fest.
Der standesamtliche Sammelbegriff „divers“ ist im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) offiziell anerkannt und kann als Geschlechtseintrag im Personalausweis angegeben werden. Insofern haben wir ein solides Begründungsgerüst für die Umstellung unserer Formulare.
Das Anrede-Feld als Dropdown mit zwei Optionen findet in vielen Formularen noch Gebrauch. Bei Newsletter-Anmeldungen dient es vor allem der personalisierten Anrede: „Sehr geehrte Frau Mustermann / Sehr geehrter Herr Mustermann“. Bei Adressformularen von Online-Shops dient es der Anrede bei Dialogmails (z.B. Transaktionsbestätigung oder Versandbestätigung) oder auch für die Adresse auf dem Versandaufkleber selbst.
Dabei stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unmissverständlich fest, dass keine Geschlechtsidentitäten diskriminiert werden dürfen - auch nicht die von inter* und trans* Personen. Und auch der EU Accessibility Act hat das erklärte Ziel, jegliche Barrieren in der Geschäftswelt zu überwinden und auch die Erreichbarkeit für diverse Gender zu verbessern.
Für die Conversion-Optimierung steht im Vordergrund, möglichst viele erfolgreiche Formularübermittlungen zu erzielen – daher ist die Best Practice hier, auf alle nicht-essentiellen Felder zu verzichten – im Falle einer Newsletter-Registrierung reicht hierfür prinzipiell schon einzig die E-Mail-Adresse aus.
Möchtet ihr dieses Mittel aber auch zur Lead-Generierung nutzen, dann sind Informationen wie Name, Anrede, Firma, Telefonnummer usw. unter Umständen von hoher Wichtigkeit. Auch die personalisierte Anrede in Newslettern ist seit Ewigkeiten Standard – deshalb scheint es auf den ersten Blick abwegig, nun wieder darauf zu verzichten.
Aus Sicht des nutzerzentrierten Designs sollten zudem die Bedürfnisse der Nutzer:innen jeglichen Geschlechts beachtet werden: fühlen sie sich abgeholt und durch ein diverses Anredefeld ausreichend repräsentiert?
Die Antwort: Es ist kompliziert. Wie immer gibt es mehrere Herangehensweisen und es kommt auf den Kontext an.
Am Einfachsten erscheint es, dem klassischen Dropdown die dritte Option „divers“ hinzuzufügen. Aber das bringt Schwierigkeiten mit sich, denn „divers“ ist lediglich ein Sammelbegriff und nicht geeignet, um eine Person damit anzusprechen. Insofern ist diese Information als Anrede nicht zu gebrauchen.
Aber: Diese Variante kann sinnvoll sein, wenn es nicht um die Anrede, sondern tatsächlich um das Geschlecht geht. Ein (zugegebenermaßen konstruiertes) Beispiel wäre die Online-Anmeldung für einen Saunabesuch.
Eine weitere Möglichkeit wäre, das Anrede-Feld als Freitextfeld auszuführen. Hiermit wäre grundsätzlich jedem Genüge getan – allerdings gebt ihr damit ein wenig Kontrolle ab, denn es können Schreibfehler oder inkonsistente Schreibweisen für merkwürdige Ergebnisse bei späterer Weiterverwendung sorgen (oder aufwendige manuelle Korrekturen anfallen).
Die dritte Option dürfte jede:jedem Conversion-Optimierer:in gefallen: Man lässt das Anredefeld ganz weg.
Eine allen gerechte Grußformel könnte dann so lauten:
„Sehr geehrte:r Max Mustermann (Der Doppelpunkt ist für Screenreader die günstigste Schreibweise: Stichwort Barrierefreiheit!). Oder man macht es etwas weniger förmlich: „Hallo Max Mustermann“.
Weder für Versandetiketten noch für Dialogmails brauchen wir die Anrede wirklich. Auch die Lead-Generierung dürfte ohne angegebenes Geschlecht kaum erschwert werden. Es bleibt also noch die personalisierte Anrede im Newsletter – ein vergleichsweise unwichtiges Werbemittel, das mit einer allgemeinen oder informellen Grußformel einfach umgangen werden kann.
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede der vier Formular-Ansätze zusammen - damit ihr schnell die für euren Kontext passende Lösung findet:
Anrede-Varianten im Online-Formular: Vor- und Nachteile auf einen Blick
| Variante | Vorteil | Nachteil | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Dropdown: Herr / Frau / Divers | Einfach umsetzbar | "Divers" ist keine Anredeform, Personalisierung schwierig | Geschlechtsabfrage (nicht Anrede) |
| Freitextfeld | Maximale Inklusion | Schreibfehler, Inkonsistenz, Aufwand bei Weiterverarbeitung | Kleine Formulare mit manueller Nachbearbeitung |
| Anrede weglassen | Conversion-stark, rechtssicher, barrierefrei | Keine personalisierte Anrede möglich | Newsletter, Kontaktformulare, Shops |
| Neutrale Grußformel | Inklusiv, modern, technisch sauber | Erfordert Anpassung bestehender E-Mail-Templates | Alle Kontexte, empfohlen als Standard |
Die Wahl der richtigen Variante hängt vom Geschäftsziel ab - nicht von der Gewohnheit.
Eine Frage, die viele Unternehmen beschäftigt, geht über das Formular hinaus: Wie redet man eine Person an, die sich weder als Frau noch als Mann identifiziert - in E-Mails, Briefen oder im direkten Kontakt?
Die Antwort ist einfacher als gedacht: Der vollständige Name ersetzt die Anrede. Statt "Sehr geehrte Frau Müller" oder "Sehr geehrter Herr Müller" schreibt ihr einfach "Guten Tag Alex Müller" oder "Hallo Alex Müller". Das ist nicht nur inklusiv, sondern auch moderner und persönlicher - und es funktioniert für alle Geschlechter gleichermaßen.
Weitere bewährte Formulierungen:
Im Brief oder in der E-Mail: "Guten Tag [Vorname Nachname]" - neutral, freundlich, zeitgemäß
In der Ansprache ohne Namen: "Guten Tag" oder "Hallo" als Einstieg, dann direkt zum Anliegen
Im Bewerbungsformular: Felder wie "Anrede" durch "Name" ersetzen - das reicht für die Kommunikation vollständig aus
In automatisierten E-Mails: Personalisierung über den Vornamen statt über die Anrede ("Hallo [Vorname]")
Wichtig: "Divers" ist kein Titel und keine Anredeform - es ist ein Geschlechtseintrag im Personenstandsregister. Wer eine diverse Person mit "Sehr geehrte:r Diverse:r" anspricht, liegt falsch. Der Name ist die einzig korrekte und respektvolle Lösung.
Bewerbungsformulare sind ein häufig übersehener Bereich. Viele Unternehmen fragen dort noch standardmäßig nach Anrede und Geschlecht, obwohl beides für den Bewerbungsprozess in den meisten Fällen irrelevant ist.
Aus UX- und rechtlicher Sicht empfiehlt sich hier:
Anredefeld streichen: Name, E-Mail und Telefon reichen für die Kontaktaufnahme
Geschlechtsfeld nur abfragen, wenn rechtlich oder organisatorisch erforderlich - und dann mit der Option "keine Angabe" oder "divers"
Stellenanzeigen mit m/w/d kennzeichnen - das ist seit 2018 gesetzlich geboten und signalisiert gleichzeitig Offenheit
Ein inklusives Bewerbungsformular ist auch ein Employer-Branding-Signal: Es zeigt, dass euer Unternehmen Vielfalt nicht nur kommuniziert, sondern auch in den eigenen Prozessen lebt. Mehr dazu, wie ihr eure Karriereseite optimiert, findet ihr in unserem Blogartikel.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, das deutsche Umsetzungsgesetz des European Accessibility Act). Es verpflichtet Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten, zur Barrierefreiheit - und das schließt Online-Formulare ausdrücklich ein.
Was das konkret bedeutet: Formulare müssen so gestaltet sein, dass sie auch mit Screenreadern, Tastaturnavigation und anderen assistiven Technologien bedienbar sind. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit beantwortet in ihren FAQ zum BFSG die wichtigsten Fragen zur Umsetzungspflicht.
Für die Anrede-Frage hat das eine direkte Konsequenz: Dropdown-Felder mit nur zwei Optionen (Herr/Frau) sind nicht nur rechtlich problematisch im Sinne des AGG - sie können auch barrierefreiheitstechnisch schlecht umgesetzt sein, wenn Labels fehlen oder die Feldstruktur für Screenreader nicht lesbar ist. Die Lösung "Anrede weglassen" oder "Freitextfeld mit korrektem Label" ist hier oft die sauberste Antwort auf beide Anforderungen gleichzeitig.
Mehr zu den Pflichten rund um Barrierefreiheit findet ihr in unserem Artikel zum BFSG 2025.
Welche der Möglichkeiten ihr am Ende nutzt, bleibt euch überlassen. Wir hinterfragen bei unseren Kund:innen stets: Was ist euer übergeordnetes Geschäftsziel? Wie trägt dieses Element dazu bei? Daher fragt euch: „Brauche ich das wirklich?“. Und wenn die Antwort ist: „nur für die personalisierte Grußformel“, dann fragt euch, ob diese wirklich unverzichtbar oder bloß Gewohnheit ist.
Und nicht vergessen: Im Zweifelsfall setzt ihr mit eurer Entscheidung (und wenig Aufwand) auch eine Image-Botschaft für euer Unternehmen. Denn wie heißt es so schön: „Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit!„
Eine inklusive Ansprache signalisiert Respekt und Modernität: Werte, die Kund:innen und Bewerber:innen heute erwarten. Wenn ihr geschlechtsneutral kommuniziert, stärkt das euer Markenimage, zeigt gesellschaftliche Verantwortung und fördert ein Zugehörigkeitsgefühl bei allen Zielgruppen.
Auch im Sinne der Barrierefreiheit verbessert sie die Nutzererfahrung, da Formulare und Texte verständlicher, zugänglicher und technisch konformer werden. Das Ergebnis: mehr Vertrauen, mehr Reichweite, mehr Relevanz.