Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und bringt damit eine tiefgreifende Veränderung für viele Unternehmen im deutschsprachigen Raum: Erstmals wird digitale Barrierefreiheit auch im B2C-Bereich gesetzlich vorgeschrieben.
Bislang galten entsprechende Anforderungen vor allem für öffentliche Stellen (z. B. nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, BGG). Doch das BFSG erweitert den Geltungsbereich deutlich: Websites, Apps, Online-Shops und andere digitale Services, die sich an Verbraucher:innen richten, müssen künftig barrierefrei gestaltet sein – und zwar so, dass sie auch von Menschen mit Seh-, Hör-, kognitiven oder motorischen Einschränkungen ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Das Ziel: Der gleichberechtigte Zugang zum digitalen Alltag – vom Onlinebanking über Reisebuchungen bis hin zu alltäglichen Informations- und Kaufprozessen. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur rechtliche Pflichten, sondern auch neue Chancen: Digitale Barrierefreiheit verbessert die Usability für alle, stärkt das Markenimage – und eröffnet den Zugang zu einer oft unterschätzten Zielgruppe mit hoher Kaufkraft.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen, wenn sie sich an Verbraucher:innen richten.
Das BFSG bringt damit klare Anforderungen und echte Konsequenzen. Unternehmen sollten spätestens jetzt prüfen, ob sie betroffen sind.
Kostenloser Quick-Check: Wie barrierefrei ist eure Website?
Um den Richtlinien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), die ab dem 28. Juni 2025 gelten, voll und ganz zu entsprechen, bieten wir euch unseren kostenlosen Quick-Check an. Wir prüfen grundlegende Aspekte eurer Website – damit ihr ganz genau wisst, wo ihr steht.
Das BFSG betrifft alle Unternehmen mit digitalen Angeboten für Verbraucher:innen, bei denen der Zugang ohne Barrieren möglich sein muss. Besonders relevant ist das Gesetz für:
Nicht betroffen sind:
Damit ist klar: Wer im digitalen Raum aktiv ist und mit Endkund:innen kommuniziert, sollte sich jetzt auf die BFSG-Anforderungen vorbereiten.
Empfehlung: Prüfen Sie genau, ob Ihre Angebote betroffen sind. Angebote, die sich etwa primär an Unternehmenskunden richten, könnten unter Umständen dennoch unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen.
Barrierefreiheit auf Websites ist der vielleicht bekannteste – aber nicht der einzige – betroffene Bereich. Die Informationsangebote müssen hier klar strukturiert und ohne Barrieren nutzbar sein – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Empfehlung: Wer ein leistungsstarkes CMS sucht, das Barrierefreiheit nativ unterstützt, ist mit TYPO3 gut beraten. Das System bringt viele barrierefreie Standards bereits mit – u. a. semantisches HTML, Tastaturbedienung und klare Redaktions-Workflows. Mit passenden Extensions lässt sich die Barrierefreiheit zusätzlich gezielt ausbauen.
Online-Shops sind besonders betroffen, weil hier viele Interaktionen stattfinden – vom Produkt bis zur Bezahlung.
Auch Apps unterliegen den BFSG-Vorgaben – sie müssen dieselben Standards erfüllen wie Websites.
Ein konzeptionell durchdachtes und hochwertiges UX / UI Design macht hier den Unterschied: Es berücksichtigt nicht nur die Vorgaben der Barrierefreiheit, sondern verbessert auch die Benutzerfreundlichkeit und letztendlich die Sichtbarkeit eurer mobilen Angebote.
Alle Kommunikationskanäle mit Endkund:innen müssen barrierefrei gestaltet sein – vom Kontaktformular bis zur Hotline.
Auch Dokumente im Downloadbereich müssen barrierefrei sein: Viele Unternehmen übersehen diesen Teilbereich und gehen damit Risiken ein.
Muss eure Website barrierefrei sein?
Unser BFSG Fact Sheet beantwortet all eure Fragen rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), wen das betrifft, und wie ihr herausfindet, ob eure Website bereits barrierefrei ist.
Prüfen, ob das eigene Angebot unter das BFSG fällt: Ob Website, App oder Shop – prüfen Sie, ob Ihre digitalen Angebote in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. B2C-Angebote sind in der Regel betroffen, B2B-Angebote und Kleinstunternehmen in vielen Fällen nicht.
Accessibility-Audit durchführen (z. B. mit WAVE, Lighthouse, BITV-Test): Erste Barrieren lassen sich mit kostenlosen Tools identifizieren. Für eine fundierte Bewertung lohnt sich zusätzlich ein manueller Test – idealerweise mit Einbezug echter Nutzer:innen mit Einschränkungen.
Barrierefreiheit in Webdesign & Entwicklung verankern: Accessibility beginnt im UX/UI-Design. Ein durchdachtes Interface-Design mit logischen Abläufen, klarer visueller Hierarchie und ausreichend Kontrast sorgt dafür, dass alle Nutzer:innen – mit oder ohne Einschränkungen – sich schnell zurechtfinden. Accessibility ist damit kein Zusatz, sondern fester Bestandteil guter UX. Stellen Sie sicher, dass Barrierefreiheit nicht erst am Ende „drübergestülpt“, sondern von Anfang an mitgedacht wird – in Wireframes, Komponenten und Code.
Bestehende Inhalte nach WCAG aufarbeiten (Texte, Bilder, PDFs): Oft bestehen schon viele Inhalte – aber nicht barrierefrei. Überarbeiten Sie Texte (z. B. klare Sprache, Überschriftenstruktur), ergänzen Sie Alt-Texte und prüfen Sie PDFs auf Tagging und Lesbarkeit.
Barrierefreiheitserklärung vorbereiten und veröffentlichen: Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte auf jeder Website leicht auffindbar sein. Sie gibt Auskunft über den aktuellen Stand, etwaige bekannte Barrieren und ermöglicht Nutzer:innen Feedback.
Interne Zuständigkeiten und Prozesse definieren: Barrierefreiheit ist kein Einmalprojekt. Benennen Sie Verantwortliche, legen Sie Workflows für die Prüfung neuer Inhalte fest und schulen Sie Redakteur:innen, Designer:innen und Entwickler:innen regelmäßig.
Content Management und Online-Marketing anpassen: Auch in SEO-Strategien, Social Ads oder Newsletter-Kampagnen sollte Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht werden: Alt-Attribute in Bildern, Transkripte für Videos, klare Sprache in Landingpages – das verbessert nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die Performance.
Barrierefreiheit ist mehr als eine störende rechtliche Vorgabe: Sie verbessert nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die Usability, SEO und GEO. Klare Strukturen, beschriftete Elemente und verständliche Inhalte helfen nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern auch Google sowie KI-Suchmaschinen – und sorgen für längere Verweildauer und höhere Conversion.
Wer frühzeitig handelt, erschließt neue Zielgruppen, stärkt das eigene Image und schützt sich vor rechtlichen Risiken. Unternehmen, die jetzt barrierefrei gestalten, verschaffen sich einen echten Wettbewerbsvorteil – nicht nur gegenüber Mitbewerbern, sondern auch in der Wahrnehmung von Kund:innen, Partnern und Bewerber:innen.
Mit dem BFSG wird digitale Barrierefreiheit in Deutschland zur gesetzlichen Pflicht – und zwar nicht nur für Behörden, sondern erstmals auch für viele privatwirtschaftliche Unternehmen im B2C-Bereich. Wer Websites, Apps oder E-Commerce-Angebote betreibt, muss bis Juni 2025 sicherstellen, dass diese barrierefrei zugänglich sind. Die Anforderungen sind konkret, messbar – und werden künftig kontrolliert. Gleichzeitig bringt das Gesetz längst überfällige Standards auf den Weg, die allen Nutzer:innen zugutekommen.
Barrierefreiheit ist kein Nischenthema mehr. Sie verbessert die Nutzererfahrung, stärkt das SEO-Ranking, erweitert die Zielgruppe und schützt vor rechtlichen und finanziellen Risiken. Unternehmen, die frühzeitig handeln, vermeiden nicht nur Aufwand kurz vor Fristende, sondern sichern sich auch einen strategischen Vorteil gegenüber zögernden Mitbewerbern.
Unsere Empfehlung: Prüft jetzt, ob euer Angebot unter das BFSG fällt. Führt erste Tests durch, definiert Zuständigkeiten und setzt Accessibility systematisch in Design, Entwicklung und Redaktion um. Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand – sondern kluge, zukunftssichere Gestaltung.
Braucht ihr Hilfe dabei, möchtet ihr einen individuellen Barrierefreiheits-Check durchführen oder eure Prozesse kurz- und langfristig barrierefrei aufstellen? Dann lasst uns reden! Jetzt Kontakt aufnehmen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen. Es setzt den EU-weiten European Accessibility Act in deutsches Recht um.
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die digitale Angebote für Verbraucher:innen bereitstellen – z. B. Websites, Apps oder Shops. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz.
Digitale Angebote müssen den Standards der Norm EN 301 549 entsprechen – für Websites und Apps bedeutet das konkret: WCAG 2.1 Level AA. Dazu gehört u. a. Tastaturbedienbarkeit, Textalternativen und verständliche Struktur.
Bei fehlender Barrierefreiheit drohen Bußgelder bis zu 100.000 €, behördliche Untersagung der Dienstleistung und Abmahnungen durch Wettbewerber. Zusätzlich besteht ein hohes Reputationsrisiko für Unternehmen, die nicht handeln.
Tools wie Google Lighthouse, der BITV-Test oder das WAVE-Plugin helfen, Schwachstellen in puncto Barrierefreiheit zu identifizieren. Auch externe Audits durch spezialisierte Agenturen sind sinnvoll.